Aus der Beratungsstelle: „Pflege und Demenz“:
Wichtig: Das bayerische Landespflegegeld!
Alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, können das Landespflegegeld in Höhe von 1000,- Euro pro Jahr beantragen. Die Auszahlung für bestehende Anträge ab Oktober hat begonnen und für das laufende Pflegejahr (01.10.2019 bis 30.09.2020) kann der Erstantrag bis zum 31.12.2020 noch gestellt werden.
Das Geld wird unabhängig davon ausgezahlt, ob die/der Pflegebedürftige zu Hause oder in einer stationären Einrichtung lebt. Pflegebedürftige erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihren pflegenden Angehörigen, Helferinnen und Helfern.
Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de oder auch bei Frau Franz in der Beratungsstelle. Sie ist Ihnen gerne behilflich.